Häufig gestellte Fragen
Interessieren Sie sich für eine Wohnung der GAG Immobilien AG? Dann füllen Sie bitte unseren
Online-Interessentenbogen aus und teilen Sie uns Ihren Wohnwunsch mit. Natürlich können Sie uns auch unter 0221 / 2011-111 anrufen oder schicken Sie uns eine E-Mail über das
Kontaktformular.
Ein paar häufig gestellte Fragen haben wir hier schon einmal für Sie beantwortet:
- Was muss ich tun, wenn ich bei der GAG eine Wohnung anmieten möchte?
- Was ist ein WBS (Wohnberechtigungsschein) und wann benötige ich diesen?
- Vermietet die GAG auch Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein?
- Entstehen mir weitere Kosten, wenn ich eine Wohnung der GAG anmieten möchte?
- Was ist eine SCHUFA-Auskunft?
- Was bedeutet "Eidesstattliche Versicherung" oder "Offenbarungseid"?
- Welche Vorteile bietet mir die Zahlung der Miete per Einzugsermächtigung?
- An wen kann ich mich in Notfällen wenden?
Was muss ich tun, wenn ich bei der GAG eine Wohnung anmieten möchte?
Wenn Sie sich für eine Wohnung vormerken lassen wollen oder sich für ein bestimmtes
Wohnungsangebot interessieren, können Sie sich an unser Team der Neuvermietung wenden.
Füllen Sie einfach unseren Online-Interessentenbogen aus und teilen Sie uns Ihren Wohnwunsch mit.
Wir werden in unserem Bestand geeignete Objekte für Sie auswählen und Ihnen die entsprechenden Informationen und Angebote zusenden.
Sie erreichen das Team der Neuvermietung zudem unter der Rufnummer 0221 / 2011-111.
Unsere kompetenten Mitarbeiter bieten Ihnen eine schnelle und umfassende Hilfe bei der
Wohnungssuche. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit allen Fragen rund um die
Neuvermietung vertraut und nehmen sich gerne Zeit für Ihre Fragen.
Wissen Sie genau, was Sie wollen? Informieren Sie uns doch in der Selbstauskunft Ihres Wohnungsgesuchs ganz genau über Ihre Wünsche – dann ist es leichter, das passende für Sie zu finden.
Fragebogen für Wohnungsinteressenten (PDF)
Sollten Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sein, so bringen Sie diesen bitte auch zum Gespräch mit.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) und wann benötige ich diesen?
Durch Vorlage eines WBS bescheinigen Sie dem Vermieter, dass Sie bzw. Ihre Familie
bestimmte, gesetzlich vorgegebene Einkommensgrenzen unterschreiten und dass Sie somit
zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt sind. Sollte
zum Bezug einer GAG-Wohnung ein WBS erforderlich sein, wird in den Wohnungsangeboten
speziell darauf hingewiesen.
Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein sowie den zugrundeliegenden
Einkommensgrenzen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Köln (www.stadt-koeln.de).
Eine Sammlung relevanter Links finden Sie auch gleich hier auf dieser Seite in der Box
„Informationen zum Wohnberechtigungsschein“ in der rechten Spalte.
Tipp: Beantragen Sie den WBS rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch
nehmen kann.
Vermietet die GAG auch Wohnungen ohne Wohnberechtigungsschein?
Die GAG vermietet auch so genannte frei finanzierte Wohnungen, zu deren Bezug kein
Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig ist. Wohnungen, die ohne WBS bezogen werden
können, werden in den Wohnungsangeboten der GAG entsprechend gekennzeichnet.
Entstehen weitere Kosten, wenn ich eine Wohnung der GAG anmieten möchte?
Da die GAG Immobilien AG nur Wohnungen aus dem eigenen Bestand oder aus der Verwaltung
vermietet, sind keine Vermittlungsgebühren oder Maklerprovisionen zu zahlen. In der
Regel ist vor Mietbeginn eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe der dreifachen
Monatsgrundmiete (ohne Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen) zu leisten. Sollten Sie
nicht in der Lage sein, den vollen Kautionsbetrag auf ein Mal zu zahlen, haben Sie die
Möglichkeit, die Kaution in drei bis maximal sechs monatlich zu zahlenden Raten zu
hinterlegen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abgeltung aller Ansprüche
aus dem Mietverhältnis wird diese Kaution zuzüglich entstandener Zinserträge wieder an
Sie ausgezahlt. Neben der Kaution sind bei Einzug 6,00 € für Namensschilder für die
Klingel und den Briefkasten zu zahlen.
Was ist eine SCHUFA-Auskunft?
Zur Vertragssicherheit führt die GAG Immobilien AG zu jedem Mietvertragspartner eine
Bonitätsprüfung durch. Im Rahmen dessen wird unter anderem bei der Schutzgemeinschaft
für allgemeine Kreditsicherung (kurz SCHUFA) eine so genannte SCHUFA-Auskunft eingeholt.
SCHUFA-Auskünfte beinhalten beispielsweise Informationen über nichtvertragsgemäße
Abwicklungen von Krediten. Persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in
diesen Auskünften nicht enthalten. Die GAG Immobilien AG führt grundsätzlich nur dann
Bonitätsprüfungen durch, wenn ihr dazu vorher schriftlich das Einverständnis der
Mietvertragspartner gegeben wurde. Diese Daten werden von der GAG Immobilien AG
selbstverständlich vertraulich gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
behandelt.
Weitere Informationen über die SCHUFA erhalten Sie unter: www.schufa.de.
Was bedeutet "Eidesstattliche Versicherung" oder "Offenbarungseid"?
Den Begriff "Offenbarungseid" gibt es im deutschen Recht nicht mehr. Er wurde ersetzt
durch die "Eidesstattliche Versicherung" (EV). Wer eine EV ablegt, versichert unter
Eid, dass er keine Wertgegenstände oder sonstigen Dinge mehr besitzt, die im Rahmen
einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden können. Hat ein Schuldner
eine EV abgelegt, ist eine weitere Zwangsvollstreckung in der Regel sinnlos. Macht ein
Schuldner im Bezug auf Fragen zur EV wissentlich falsche Angaben, drohen Geldstrafen
oder bis zu drei Jahre Haft.
Welche Vorteile bietet mir die Zahlung der Miete per Einzugsermächtigung?
Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung gestattet (ermächtigt) der Kontoinhaber dem
Zahlungsempfänger, einen fälligen Betrag regelmäßig von seinem Konto einzuziehen. Der
Lastschrifteinzug hat für Sie Vorteile und erleichtert uns die Arbeit. So ersparen Sie
sich beispielsweise den Weg zur Bank oder Sparkasse, Sie ersparen sich auch das lästige
Ausfüllen von Überweisungsträgern oder die ständige Änderung von Daueraufträgen und Sie
zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich der zu zahlende Betrag ändert. Weiter
haben Sie die Möglichkeit, eine erfolgte Abbuchung noch sechs Wochen nach Ausführung
bei Ihrer Bank oder Sparkasse ohne Angabe von Gründen stornieren zu lassen, was im
Falle einer Überweisung übrigens nicht möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen daher, die laufenden Mietzahlungen per Einzugsermächtigung zu
begleichen. Sie brauchen dazu lediglich eine Einzugsermächtigung auszufüllen, zu
unterschreiben und an die GAG zu senden. Einen Vordruck dafür finden Sie hier.
Tipp: Kündigen Sie einen eventuell bestehenden Dauerauftrag rechtzeitig,
da es sonst zu Doppelbelastungen kommen kann.
An wen kann ich mich in Notfällen wenden?
In dringenden Notfällen können Sie unsere Kundencenter auch außerhalb der Öffnungszeiten
unter den angegebenen Rufnummern erreichen. Die Rufnummern der
Kundencenter finden Sie hier.
Dokumente zum Download
Kein Problem: Einfach das gewünschte Formular auswählen, ausdrucken und ausgefüllt an die GAG schicken. Ihr Wunsch wird dann so schnell wie möglich von uns bearbeitet.
- Interessentenbogen Wohnung (PDF)
- Interessentenbogen Stellplatz (PDF)
- Einzugsermächtigung (PDF)
- Änderung der Bankverbindung (PDF)
- Bescheinigung des jetzigen Vermieters (PDF)
- Vordruck Wohnungskündigung (PDF)
- Vordruck Stellplatzkündigung (PDF)
